Lebenshilfe

Menschen in seelischen, körperlichen und sozialen Schwierigkeiten zu beraten und zu helfen, ist eine Grundaufgabe der Christen und der Kirche.

Pfarrer oder Pfarrerin, Mitarbeitende im sozialdiakonischen Dienst, Kirchgemeinderat und weitere Gemeindeglieder erfüllen sie gemeinsam und arbeiten dabei mit Fürsorge- und Beratungsstellen und anderen sozialen, gemeinnützigen und kulturellen Institutionen und Verbänden zusammen.

Angebote der Sozial-Beratung

In vielen Fällen ist vor allem der Pfarrer oder die Pfarrerin geeignet, Seelsorger oder Seelsorgerin zu sein. Seelsorge geschieht im persönlichen Gespräch, durch Gebet, durch soziale Unterstützung. Seelsorge ist nicht zu verwechseln mit Psychotherapie, auch wenn sie psychotherapeutische Methoden anwenden kann. Das Pfarrerleitbild der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Bern gibt dazu nähere Informationen.

Bei persönlichen und familiären Schwierigkeiten, bei Krankheit oder finanziellen Problemen bieten die Sozialdienste der Kirchgemeinden, die von fachlich ausgebildeten sozial-diakonischen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen (SDMA) geführt werden, umfassende und kompetente Betreuung an.

Auch Gemeindeglieder können mit Aufgaben in Seelsorge und Diakonie, mit Haus- und Krankenbesuchen betraut werden.

Wichtig ist zu wissen, dass alle Mitarbeitenden – die professionellen wie die ehrenamtlichen – strikter Schweigepflicht unterstehen.