Q&A Sonderbeilage
Wie viele Mitglieder braucht eine Kirchgemeinde, um finanziell eigenständig sein zu können?
Dazu gibt es keine Regel, es gibt auch sehr kleine eigenständige Gemeinden innerhalb der Landeskirche Refbejuso. Die Pfarrstellen werden vom Kanton über die Landeskirche Refbejuso finanziert. Zurzeit geben $0## Mitglieder Anspruch auf eine 100% Pfarrstelle. Paulus hat etwa 4600 Mitglieder und würde im Kanton zu den 25 grössten Gemeinden (von 190) gehören. Über die Hälfte der Gemeinden hat weniger als 2000 Mitglieder.
Kann sich eine Kirchgemeinde die Eigenständigkeit angesichts sinkender Mitgliederzahlen leisten?
Die zukünftige Finanzierung der Kirche ist eine grosse Herausforderung. Unabhängig von der Struktur müssen neue Finanzierungsquellen gefunden werden und Kosten gespart werden. Eine eigenständige Kirchgemeinde kann diese Herausforderungen besser meistern:
- Die eigenständige Kirchgemeinde ist nahe bei den Menschen und kann so neue Ressourcen besser erschliessen (z.B. Einwerbung von Spenden). Bei einer finanziellen Autonomie steigt der Anreiz und die Motivation, um über Vereine und Stiftungen neue Mittel zu erschliessen.
- Die eigenständige Kirchgemeinde ist wesentlich günstiger als die fusionierte Kirchgemeinde oder die Gesamtkirchgemeinde, weil sie 5 bis 7mal tiefere Verwaltungskosten hat.
Was passiert mit Kirche und Kirchgemeindehaus?
Bei Eigenständigkeit entscheidet die Kirchgemeinde Paulus, was mit Kirche und Kirchgemeindehaus geschieht. In der fusionierten Kirchgemeinde entscheidet das Parlament. Aufgrund der sinkenden Steuereinnahmen und steigenden zentralen Verwaltungskosten drohen der fusionierten Kirchgemeinde steigende Defizite. Zur Finanzierung dieser Defizite dürfte der Druck steigen, Kirchen und Kirchgemeindehäuser in den Auslaufgemeinden zu veräussern. Schon verkauft und geschlossen ist das Kirchgemeindehaus im Rossfeld; die Kirchgemeindehäuser Frieden, Steigerhubel und Johannes werden zurzeit aufgelöst.
Zu Paulus heisst es im Konzeptvorschlag «Liegenschaftsstrategie 2025» Gesamtkirchgemeinde Bern des kleinen Kirchenrats vom 2. Dezember 2020: «Im inneren Stadtgebiet (links der Aare) wären demnach nur noch die vom Ausscheidungsvertrag mit der Stadt Bern umfassten vier Kirchen (Münster, Nydeggkirche, Französische Kirche und Heiliggeistkirche) in unserem Eigentum. Die Friedens- sowie die Pauluskirche würden früher oder später für eine andere Nutzung freigegeben. Im Fall der Pauluskirche (einschliesslich dem Kirchgemeindehaus) sollte eine Abgabe an den Kanton Bern anvisiert werden.»
Was bedeutet «Pool» (Sigristenpool, Sozialdiakoniepool, Pfarrpersonen-Pooling etc.)?
Bei einem Pool werden Mitarbeitende zentral angestellt und dann den Kirchgemeinden oder Kirchenkreisen ausgeliehen. Die Gesamtkirchgemeinde schlug 2021 vor: «Reduktion der Pfarrstellen als Chancebetrachten: Zusammenhang mit der Liegenschaftsstrategie (bspw. Anzahl Predigtorte); Standortgebundenheit der Pfarrpersonen aufheben Pfarrpersonen-Pooling.»
Werden wir in Zukunft weiterhin genügend Mitglieder für den Kirchgemeinderat und andere Gremien finden?
In jeder Struktur besteht die Herausforderung ,genügend Gremienmitglieder zu finden. Die fusionierte Kirchgemeinde oder die Gesamtkirchgemeinde benötigen aufgrund der Doppelstrukturen mehr Gremienmitglieder als eine eigenständige Kirchgemeinde. Ziel sollte sein, die Gremienarbeit möglichst attraktiv zu machen:
- Möchten Menschen lieber die Entwicklung einer eigenständigen Gemeinde aktiv direkt vor Ort bei den Menschen gestalten?
- Oder möchten sie lieber in einer fusionierten Kirchgemeinde amten, wo sie als Zentralorgan (Fusions-Kirchgemeinderat oder Parlament) Verwaltungsarbeit leisten oder als Mitglied einer administrativen Einheit (z.B. als Kirchenkreisrat) Vorgaben der Zentrale umsetzen?
Was kostet die zentrale Verwaltung, welche Verwaltungskosten hat eine eigenständige Kirchgemeinde?
In der mit Paulus vergleichbaren eigenständigen Kirchgemeinde Ostermundigen sind die Verwaltungskosten fast siebenmal geringer als die anteilmässigen heutigen Verwaltungskosten von Paulus (rund CHF 100’000 anstatt CHF 700'000. In der Gesamtkirchgemeinde bzw. der fusionierten Kirchgemeinde werden also jährlich bis zu CHF 5 Millionen unnötig ausgegeben, die besser für kirchliche Zwecke verwendet würden. In der Gesamtkirchgemeinde kostet die heutige zentrale Verwaltung etwa CHF 7 Millionen pro Jahr (ohne Sigiristenpool); allerdings könnten die für die Kirchgemeinden erbrachten Dienstleistungen (Buchhaltung, Lohnbuchhaltung, IT) schon für etwa CHF 1.2 bis 1.5 Millionen eingekauft werden. Die zentralen Verwaltungskosten haben sich seit 2016 etwa verdoppelt. Es sind keine Absichten erkennbar, Kosten zu sparen oder die Verwaltung zu straffen. Vielmehr gibt es zahlreiche Hinweise auf eine Beibehaltung bzw. Ausweitung der zentralen Verwaltung.
Vgl. z.B.: Erläuternder Bericht vom 14. Mai 2024 Projekt Kirchgemeinde Bern, Seite 35 «Keine Sparübung…», «Es ist nicht geplant, mit dem Zusammenschluss Stellen einzusparen». Schreiben des Kleinen Kirchenrats vom 6. Juli 2023: «… Kürzungen beim Konto 3500 würden unmittelbar eine Verzichtsplanung bei der Verwaltung zur Folge haben… . Aus diesen Gründen ist dieser Antrag abzulehnen.».
Wie sieht die Finanzplanung der Gesamtkirchgemeinde bzw. der fusionierten Kirchgemeinde aus?
Die Gesamtkirchgemeinde hat zurzeit keine belastbare Finanzplanung. Aus den vorhandenen Dokumentationen lässt sich folgendes ableiten: Es sind zunehmende Defizite zu erwarten; dadurch werden die heute noch vorhandenen Reserven schon bald aufgebraucht sein. Bei Einsparungen werden zuerst Stellen in den Auslaufgemeinden gestrichen und Kirchen und Kirchgemeindehäuser der Auslaufgemeinden veräussert.
Wie wäre das Verhältnis zur fusionierten Kirchgemeinde bei einer Eigenständigkeit?
Alle Kirchgemeinden sind im Rahmen der Landeskirche Refbejuso miteinander verbunden. Auch bei einer Eigenständigkeit kann die Kirchgemeinde mit anderen Kirchgemeinden zusammenarbeiten und z.B. gemeinsame kirchliche Angebote anbieten.
Was bedeutet Fusion für die kirchliche Arbeit?
Inhaltlich wurde wenig diskutiert. Eine Zentralisierung könnte eine Chance sein, auf Querschnittthemen zu fokussieren und stadtweit Segment- oder Nischenangebote zu entwickeln (z.B. Milieu-spezifische Gottesdienste). Das dürfte eher nicht gelingen: Zum einen fehlen die Ressourcen. Zum anderen gibt es in der fusionierten Kirchgemeinde oder Gesamtkirchgemeinde kaum Gefässe oder Foren, die kreative Kräfte freisetzen und aus denen heraus solche Querschnittsthemen entwickelt würden.
Was passiert bei einer Fusion mit den Anstellungen? (Einzelfallhilfe, Gemeinwesenarbeit, Jugend, Familien, Migration)
Die Arbeitsverhältnisse gehen bei der Fusion auf die fusionierte Kirchgemeinde über. Was danach geschieht, ist offen.
Wie stellen sich die Fusionsbefürworter die Entwicklung der Ressourcenverteilung (Finanzen, Personal) vor, wenn zukünftig weniger Geld zur Verfügung steht?
Ein wesentlicher Grund für die Fusion ist, die Ressourcenverteilung noch zentraler steuern zu können. Bei einer Fusion gibt es keinen Anspruch auf Gleichbehandlung der Kirchenkreise. Weiter kann das Parlament zentral entscheiden, welche Kirchen und Kirchgemeindehäuser veräussert werden sollen. Damit können Einsparungen demokratisch korrekt einseitig bei den Auslaufgemeinden erfolgen.
Was bedeutet die Eigenständigkeit für die anderen Kirchgemeinden?
Von Rechts wegen müssten heute alle Kirchgemeinden bei der finanziellen Ausstattung gleichbehandelt werden. Der Wegfall einer Kirchgemeinde sollte also keinen Einfluss auf die Ausstattung der anderen Kirchgemeinden haben. Tatsächlich werden die Bestandsgemeinden schon heute zulasten der Auslaufgemeinden bevorzugt. Das ist nicht nur unsolidarisch, sondern auch unzulässig und ein Grund, Eigenständigkeit zu suchen. Bei der Fusion dürfen die Mittel nach Ermessen verwendet werden. Gemäss Organisationsreglement der fusionierten Kirchgemeinde sollen z.B. das Münster und der französischsprachige Kreis bevorzugt werden. Das Konzept von Auslauf- und Bestandsgemeinden wird also bestätigt. Werden zu viele Auslaufgemeinden eigenständig, müssten die Bestandsgemeinden ihr Geschäftsmodell überprüfen. Wesentliche Einsparungen könnten auch die Bestandsgemeinden machen, wenn sie eigenständig werden. Bei Wegfall der zentralen Verwaltung könnten bis zu CHF 5 Millionen eingespart werden. Selbst das Münster würde darum bei Eigenständigkeit besser dastehen.
Was wäre, wenn die Kirchensteuer abgeschafft würde?
Grundsätzlich werden heute alle Personal- und Betriebskosten (ohne Pfarrbesoldung) aus den Kirchensteuern finanziert. Bei sofortigem Wegfall sämtlicher Kirchensteuern könnte Kirche in der heutigen Form nicht weitergeführt werden.
Politischer Druck besteht vor allem auf Abschaffung der Kirchensteuern der juristischen Personen (Unternehmen). Deren Anteil beträgt– je nach Jahr – zwischen einem Fünftel und einem Drittel der gesamten Steuereinnahmen, die dann auf einen Schlag wegfielen. Wegfall der Kirchensteuer ist eine der grössten Herausforderungen für unsere Kirche. Darum sollten wir die jetzt noch vorhandenen Steuereinnahmen nutzen, um auch in Zukunft ein aktives und lebendiges Gemeindeleben führen zu können.
Warum sind die Verwaltungskosten der fusionierten Kirchgemeinde und der Gesamtkirchgemeinde so hoch?
Das hat wohl vielerlei Gründe. Aus unserer Sicht sind folgende Umstände wichtige Treiber:
- Trennung von Verantwortung für die Budgetierung (zentrale Verwaltung und Kleiner Kirchenrat bzw. Fusions-Kirchenrat) und Verantwortung für das kirchliche Leben (Kirchgemeinde bzw. Kirchenkreis). Die budgetierenden Instanzen haben vor allem das Interesse ihr eigenes Budget zu stärken. Kirchgemeinden sind im Budgetprozess nicht einbezogen.
- Ineffiziente Organisation: Die zentrale Verwaltung hat keine einheitliche Führung. Vielmehr hat jeder Bereich einen Ansprechpartner im Kleinen Kirchenrat bzw. im Fusions- Kirchgemeinderat. Zuweilen fehlen Zeit oder Fachkompetenz für die Betreuung.
- Verdoppelung der Arbeit durch Doppelstruktur (von Kirchgemeinde und Gesamtkirchgemeinde bzw. Fusions-Kirchgemeinde und Kirchenkreis): Prozesse sind stark formalisiert. Verwaltungsarbeit muss meist doppelt gemacht werden (zunächst durch Ehrenamtliche oder das Sekretariat in der Kirchgemeinde bzw. im Kirchenkreis und dann nochmals in der zentralen Verwaltung).
Sinken die Verwaltungskosten der fusionierten Kirchgemeinde nach der Fusion?
Nein, vermutlich nicht:
- Der Aufbau der Verwaltung und die Verwaltungsstrukturen sollen bei der Fusion beibehalten werden. Der Ausbau der Verwaltung wurde in den vergangenen Jahren oft ausdrücklich damit begründet, die Verwaltung müsse sich für die Fusion rüsten. Die Gesamtkirchgemeinde wird gerade darum in die Fusion mit einbezogen, damit die Verwaltung ohne Bruch in die fusionierte Kirchgemeinde überführt werden kann.
- Die zentralen Verwaltungskosten haben sich seit 2016 mehr als verdoppelt, insbesondere durch die Schaffung von neuen Stellen. Es sind keine Bemühungen erkennbar, Kosten zu sparen oder die Verwaltung zu straffen. Vielmehr steigen die Verwaltungskosten, während den Kirchgemeinden bzw. Kreisen weniger Mittel für die kirchliche Arbeit zur Verfügung stehen.
Welche Ausgaben hätte die eigenständige Kirchgemeinde (Ausgabenbudget)?
Das Ausgabenbudget wird sich nach den verfügbaren Mitteln (Einnahmenbudget) richten. Wenn die Kirchgemeinde Paulus eigenständig wird, könnte ihr Ausgabenbudget wie folgt aussehen (Zahlen in CHF tausend):
Personal: 742 (effektives Budget 2025)
Verwaltung (Ersatz KMA): 60 bis 150 (Schätzung)
Sach- und Betriebskosten: 364 (effektives Budget 2025)
Unterhalt Liegenschaften: 132 (effektives Budget 2025, was aber zu wenig ist)
Transferzahlungen an Landeskirche und Finanzausgleich: hängt von verschiedenen Faktoren ab und wird aufgrund von Formeln berechnet; rund 10% des Budgets Vergabungen, Solidarität: offen, gemäss Empfehlung Landeskirche mindestens 5% der Einnahmen
Dazu folgende Bemerkungen:
- Pfarrpersonen sind beim Personal nicht enthalten, diese werden von der Landeskirche bezahlt.
- Gesamtkirchgemeinde erbringt heute namentlich Buchhaltung,Lohnbuchhaltung, IT (aber kaum Liegenschaftsunterhalt, dazu nachstehend), zu Kosten von rund 700 umgerechnet nach Kopf.
Mit welchen Einnahmen (insbesondere aus Steuern) kann die Kirchgemeinde Paulus rechnen (Einnahmenbudget)?
Heute werden die Steuern zentral von der Gesamtkirchgemeinde vereinnahmt. Darum gibt es keine genauen Zahlen, mit welchen Steuereinnahmen in den einzelnen Kirchgemeinden zu rechnen wäre. Gemäss einer Anfrage bei der Steuerverwaltung und einer Studie der Gesamtkirchgemeinde kann die Kirchgemeinde Paulus bei den natürlichen Personen mit Steuereinnahmen von knapp CHF 2 Millionen rechnen. Wie hoch die Einnahmen der juristischen Personen sind, lässt sich kaum schätzen. Diese sind ohnehin von Jahr zu Jahr sehr volatil. Die Steuereinnahmen werden in den nächsten Jahren sinken. Es wird also wichtig werden, alternative Finanzierungen zu finden.
Wie erfolgt die Vermögensausscheidung (Verteilung des Vermögens) beim Gang in die Eigenständigkeit?
Grundsätzlich sind gegenwärtig die Vermögen aller Kirchgemeinden bei der Gesamtkirchgemeinde vereinigt. Darum ist bei einem Austritt eine Teilung im Rahmen der rechtlichen Vorgaben erforderlich. Wie das Vermögen genau geteilt wird, muss verhandelt werden. Unbestritten verbleibt das Verwaltungsvermögen (bei Paulus insbesondere Kirche, Kirchgemeindehaus und Haus Neufeldstrasse 8) bei der eigenständigen Kirchgemeinde.
Was bedeutet Eigenständigkeit für das Münster?
Wenn vom «Münster» gesprochen wird, können verschiedene Dinge gemeint sein: die Kirchgemeinde Münster, das Bauwerk oder eine Idee. Die Kirchgemeinde Münster ist eine Kirchgemeinde, wie jede andere Kirchgemeinde in der Gesamtkirchgemeinde. Eigenständigkeit hat keinen Einfluss auf das kirchliche Leben, sei es in Paulus oder im Münster. Beide bleiben in jedem Fall Teil der reformierten Kirche und ihre Angebote stehen allen Menschen offen. Das Bauwerk Münster ist teuer in Unterhalt und Betrieb. Heute bezahlt die Stadt alle Kosten, welche die Aussenhülle betreffen. Für den Innenraum ist die Kirche verantwortlich. Auch für den Innenraum gibt es finanzielle Unterstützung z.B. von der Berner Münster-Stiftung. Unterhalt und Betrieb des Gebäudes Münster sind zwar anspruchsvoll, sind aber gewährleistet. Eine Beteiligung anderer Kirchgemeinden an diesen Kosten ist nicht erforderlich. Die Idee Münster ist schwierig zu fassen. Es gibt vielerlei Vorstellungen, die sich an das Münster knüpfen. Münster als kirchlicher Leuchtturm. Münster als zentraler Kulturraum. Münster als zentraler Predigtort. Münster als Kathedrale der Landeskirche. Münster als Eventraum. Viele dieser Ideen haben grosses Potential und sollten in Projekte überführt und realisiert werden. Dazu sind Mittel und eine breite Trägerschaft notwendig, wie z.B. Private, Institutionen, die Landeskirche, andere Kirchen, etc. Falsch wäre, solche Projekte primär über die Auflösung der Auslaufgemeinden zu finanzieren.
Was sind die Risiken und Herausforderungen bei Fusion und Eigenständigkeit?
Wichtigste Herausforderungen für die Kirche sind die bald schwindenden Mittel, Bedeutungsverlust der Kirche, abnehmende Mitgliederzahlen und zunehmenden Schwierigkeiten, Menschen für ein Engagement in der Kirche zu gewinnen. Die Fusion versucht sich diesen Herausforderungen zu stellen, indem Angebote möglichst rasch zentralisiert und Liegenschaften der Auslaufgemeinden versilbert werden. Weniger Angebote erfordern weniger Mittel und Freiwillige. Der Verkauf von Liegenschaften bringt kurzfristig Mittel. Aufgrund der hohen Kosten der Verwaltung muss allerdings überproportional bei den Auslaufgemeinden und beim kirchlichen Leben gespart werden. Die Eigenständigkeit versucht sich diesen Herausforderungen zu stellen, indem die Kirchgemeinde nahe bei den Menschen bleibt und einen möglichst hohen Anteil der Mittel für kirchliches Leben verwendet. Durch die Nähe zu den Menschen sind die Chancen höher, Freiwillige und zusätzliche Mittel mobilisieren zu können.