Q&A

Q&A

Das Q&A wird laufend erweitert.  Neue Fragen befinden sich am Schluss.

Bitte senden Sie Ihre Ergänzungen zum Q&A an die Mitglieder der Arbeitsgruppe Zukunft: 

Benedict F. Christ, benedict.christ@refbern.ch, Frank Rytz, frank.rytz@refbern.ch und Stephan Jütte, .

Voraussichtlich an der nächsten Kirchgemeindeversammlung entscheidet sich die Kirchgemeinde Paulus, in welchem Strukturmodell sie ihre Zukunft gestalten möchte. Soll sie eine selbständige Gemeinde werden oder mit  anderen Gemeinden in der Stadt Bern fusionieren? Die heutige Gesamtkirchgemeinde und eine einzige fusionierte Kirchgemeinde unterscheiden sich in vielen relevanten Punkten nur unwesentlich. Gemeinsam ist ihnen eine starke Zentralisierung. Darum werden sie nachstehend unter dem Stichwort Zentralisierung zusammengefasst.

Viele Fragen befassen sich mit zukünftigen Entwicklungen. Viele Antworten enthalten darum Prognosen, bei denen offen ist, ob und wie sie tatsächlich eintreffen. Die Prognosen in den Antworten geben unsere Einschätzung wieder, was eine wahrscheinlich Entwicklung ist. Für unsere Einschätzungen haben wir vertiefte Abklärungen und Analysen getätigt. 

Wie viele Mitglieder braucht eine Kirche um finanziell selbständig sein zu können?

Dazu gibt es keine Regel, es gibt auch sehr kleine selbständige Gemeinden im Kanton. Letztlich hängt das davon ab, wie viel Geld zur Verfügung steht und welchen Betrieb und welche Liegenschaften eine Gemeinde hat. 

Wie viele Mitglieder braucht eine Kirchgemeinde um eine 100% Pfarrstelle finanziert zu bekommen vom Kanton?

1800 bei selbständigen Gemeinden (vgl. Verordnung über die Zuordnung der vom Kanton besoldeten evangelisch-reformierten Pfarrstellen (EPZV); derzeit 25 Pfarrstellenprozente pro Kirche plus ein Pfarrstellenprozent pro 24 Angehörige). Gesamtkirchgemeinden erhalten ihre Pfarrstellen insgesamt zugeteilt und verteilen die Pfarrstellen dann nach internen Regeln.

Angesichts des finanziellen Defizits 2023 stellt sich mir die Frage, ob sich die KG Paulus die finanzielle Autonomie im Hinblick auf die sinkenden Mitgliederzahlen leisten kann. Welche Möglichkeiten hätte die KG Paulus, um die notwendigen Gelder längerfristig zu generieren, damit eine finanzielle Autonomie finanzierbar wäre?

Wahrscheinlich könnten wir uns bei sinkenden Einnahmen/Mitgliederzahlen insbesondere die Zentralisierung nicht mehr leisten. Bei finanzieller Autonomie stünden der Gemeinde voraussichtlich deutlich mehr Mittel als bei der Zentralisierung zur Verfügung. Finanzielle Autonomie können wir uns darum viel länger leisten. Weiter können wir (im Rahmen der rechtlichen Ordnung) die Mittel so einsetzen, wie wir das möchten. Zudem besteht die Hoffnung, bei einer finanziellen Autonomie steige der Anreiz und die Motivation, um über Vereine und Stiftungen neue Mittel zu erschliessen. 

Was passiert mit Kirche und KGH?

Bei finanzieller Autonomie entscheidet die KG Paulus, was mit Kirche und KGH geschieht.

Bei einer Zentralisierung ist offen, was geschieht. In der Gesamtkirchgemeinde standen  ungefähr CHF 35 Mio. für Investitionen in Liegenschaften zur Verfügung (im Rahmen des jetzt aufgelösten Fonds Spezialfinanzierungen WELV). Dieser Betrag reicht voraussichtlich nicht einmal für die anstehenden Projekte (ganz grob geschätzt: Markus CHF 15 Mio., Heiliggeist-Frieden 10 Mio., Bümpliz 5 Mio., Münster/Innenstadtkirchen 10 Mio.). Gleichzeitig drohen in der Gesamtkirchgemeinde in den nächsten Jahren voraussichtlich steigende Defizite. Zur Finanzierung dieser Defizite dürfte der Druck steigen, Kirche und Kirchgemeindehäuser in den Quartiergemeinden wie der KG Paulus wegzugeben.

Woher nähme die KG Paulus das Geld für einen Neubau des Kirchlichen Zentrums (Haus des Quartiers) bei einer Selbständigkeit?

Die KG Paulus sollte bei einer Selbständigkeit aus den im damaligen Werterhaltungsfonds Liegenschaften geäufneten Mitteln den ihr zustehenden Teil erhalten. Die ist der Fall, wenn die Mittel unter Beachtung des verfassungsmässigen Gebots der Gleichbehandlung und nach rechtsstaatlichen Prinzipien verteilt werden. Weitere Mittel müssten aus den laufenden Rechnungen und über alternative Finanzierungsformen wie Hypotheken oder Spenden aufgebracht werden.

Hat die KG Paulus Sicherheiten?

Bei einer Selbständigkeit würde die KG Paulus weiterhin die Kirchensteuern beziehen und finanzielle Autonomie haben. 

Bei einer Zentralisierung hat die KG Paulus keine finanzielle Autonomie. Über die Verwendung der Steuergelder entscheiden die Zentralorgane. Bei der Zentralisierung wird angestrebt, das Ermessen der Zentralorgane bei der Verteilung zu vergrössern. Die Gleichbehandlung der Gemeinden soll also je nach Modell weiter eingeschränkt oder sogar ganz aufgehoben werden.

Gibt es Leute die Räume mieten, auch wenn es kein Kirchgemeindehaus ist?

Das kommt darauf an. Kirchennahe Mieter mieten vielleicht bewusst das Kirchgemeindehaus, weil es zur Kirche gehört oder weil sie von vergünstigten Mieten profitieren können. Andere Mieter suchen einfach einen geeigneten Raum.

Kosten bei einer Selbständigkeit wären für: Personal- und Rechnungswesen / ICT inkl. reformiert und Homepage / KG-Verwaltung inkl. Sigristen?

reformiert und Homepage / KG-Verwaltung und Sigristen sind heute schon im Personalaufwand der KG Paulus enthalten. Zusätzlich müssten für Buchhaltung und ICT und allenfalls zusätzliche Führungsunterstützung, je nach gewünschtem Service-Level, schätzungsweise zwischen CHF 60'000 und CHF 150'000 pro Jahr veranschlagt werden.

Bräuchte es bei Selbständigkeit eine WTO-Ausschreibung für die ICT?

Nein. Der Schwellenwert für WTO-Ausschreibungen beträgt CHF 350'000.

Was für eine Institution (GmbH, Verein...) wäre die KG Paulus im Falle einer Selbständigkeit?

Die selbständige Gemeinde wäre eine normale Kirchgemeinde. Das heisst, sie wäre weiterhin eine öffentlich-rechtliche Körperschaft gemäss Gemeindegesetz wie alle anderen Kirchgemeinden im Kanton. Die KG Paulus wäre auch weiterhin eine Kirchgemeinde innerhalb der Landeskirche Bern-Jura-Solothurn.

Wie kann die Kirchgemeinde handeln, wenn sie sieht, dass die Selbständigkeit, die eingeschlagen wurde, nicht der richtige Weg ist? Könnte sich eine selbständige Quartiergemeinde Paulus 2035 wieder einer Gesamtkirchgemeinde anschliessen?

Grundsätzlich ja. Eine Gemeindefusion wäre immer möglich. Dazu ist die Zustimmung aller beteiligten Gemeinden nötig.

Werden wir in Zukunft weiterhin genügend Mitglieder für den KGR finden, geschweige denn für den GKR?

Die Herausforderung besteht in jeder Struktur, alle Varianten benötigen eine vergleichbare Zahl von Gremienmitgliedern. Die Frage ist, ob es attraktiver ist, die Entwicklung einer selbständigen Gemeinde aktiv zu gestalten oder als Zwischenorgan (z.B. als Kreisrat) ohne Entscheidbefugnisse Vorgaben der Zentrale umzusetzen.

Was, wenn zu wenig Behördenmitglieder?

Ist eine Behörde nicht mehr handlungsfähig, setzt das Regierungsstatthalteramt einen Verwalter ein, bis die Behörde wieder besetzt ist (vgl. Matthäus-Bremgarten 2021).

Wie wäre das Verhältnis zum Kirchmeieramt, GKR, KKR bei einer Selbständigkeit?

Bei einer Selbständigkeit ist die KG Paulus nicht mehr Teil der Gesamtkirchgemeinde. Diese Organe hätten also keine Relevanz für die selbständige Gemeinde. Denkbar wäre mit dem Kirchmeieramt Dienstleistungsverträge mit Leistungsvereinbarungen abzuschliessen, unter denen das Kirchmeieramt gewisse Dienstleistungen für die Gemeinde erbringen würde (z.B. Buchhaltung, ICT).

Bei einer Selbständigkeit wäre die KG Paulus eine normale Kirchgemeinde, so wie z.B. die Kirchgemeinde Ostermundigen.   

Wie wäre die Zusammenarbeit mit dem KMA bei einem Gemeindeverbund? 

Das hängt von der Struktur des Gemeindeverbunds ab. In einem Modell, in dem jede Gemeinde selber entscheidet, welche Leistungen sie vom KMA bezieht, würde das KMA zu einem Dienstleistungsunternehmen werden, das die Gemeinden als Kunden behandelt und seine Leistungen zu Marktpreisen erbringt. 

Örtlichkeit (Fusion): Gibt es eine zentrale kirchliche Anlaufstelle, oder wird es lokale kirchliche Arbeit geben?

Grundsätzlich wurde das bis jetzt nicht diskutiert. Zu Beginn wird es voraussichtlich ähnlich wie bis jetzt weiterlaufen. Bei einer Zentralisierung dürfte aber sehr schnell auch die kirchliche Arbeit zentralisiert werden, wenn die Mittel knapper werden. Die Gottesdienste in den Quartierkirchen könnten reduziert oder ganz eingestellt werden. Sozialdiakoniestellen könnten gestrichen werden. Eine wirkungsvolle Gemeinwesenarbeit dürfte immer schwieriger werden. Entsprechende Ideen wurden in unverbindlichen Präsentationen schon entwickelt. Innerhalb einer Gesamtkirchgemeinde oder einer fusionierten Gemeinde hat eine einzelne Gemeinde bzw. ein Kreis keinen Anspruch auf eine bestimmte Menge von Pfarr- oder Sozialdiakoniestellen.

Was bedeutet Zentralisierung/Fusion?

Inhaltlich wurde in den Strukturdialogen wenig diskutiert. Eine Zentralisierung könnte eine Chance sein, auf Querschnittthemen zu fokussieren und stadtweit Segment- oder Nischenangebote zu entwickeln (z.B. Milieu-spezifische Gottesdienste).

Nach unserer Einschätzung wird das aus folgenden Gründen eher nicht gelingen: Zum einen fehlen die Ressourcen. Die Ressourcen reichen schon nicht aus, um die bestehenden Angebote (die zunächst weitergeführt werden sollen) zu finanzieren. Zum anderen fehlen in den Zentralisierungsmodellen Gefässe oder Foren, die kreative Kräfte freisetzen und aus denen heraus solche Querschnittthemen realistischerweise entwickelt würden.

Was wenn wir ins Sigristenpool müssten?

Nach unserer Einschätzung führt ein Sigristenpool zu höheren Kosten, da die Leistungen eher weniger flexibel erbracht werden. Auch dürfte deutlich mehr Einarbeitungs- und Übergabeaufwand anfallen. Gleichzeitig dürften die Leistungen wohl insgesamt eher geringer sein, da sich die Personen weniger für die Gemeinde und die Liegenschaften verantwortlich fühlen.

Fusion: Was passiert mit den Anstellungen? (Einzelfallhilfe, Gemeinwesenarbeit, Jugend, Familien, Migration)

Die Arbeitsverhältnisse gehen bei der Fusion auf die neugeschaffene Kirchgemeinde über. Was danach geschieht, ist offen. Alle neu abgeschlossenen Arbeitsverhältnisse enthalten einen Vorbehalt, wonach bei Umstrukturierungen in der Gesamtkirchgemeinde, wie z.B. der Fusion, eine Kündigung möglich ist.

Wie stellen sich die Fusionsbefürworter die Entwicklung der Ressourcenverteilung (Finanzen, Personal) vor, wenn zukünftig weniger Geld zur Verfügung steht?

Das ist unklar. Soweit ersichtlich haben weder die Fusionsbefürworter noch die Gesamtkirchgemeinde dazu Planungen gemacht. 

Welche Austauschgremien unter Fachleuten (z.B. Sozialdiakonie fachspezifisch) sind in den verschiedenen Modellen möglich?

Der Austausch ist in allen Modellen möglich. Ob und welche Austauschgremien geschaffen werden sollen, ist bis jetzt für keines der Modelle spezifiziert.

Können wir jetzt schon aus eigenen Mitteln eine SD Teilzeitstelle finanzieren, also, dürfen wir das?

Personalstellen muss grundsätzlich der KKR bewilligen. Beim Globalbudget sind wir grundsätzlich frei und könnten darüber auch Personal anstellen. Dann hätten wir aber weniger Geld für die übrigen Angebote und Projekte, die über das Globalbudget laufen (das Globalbudget beträgt 2023 noch etwas mehr als CHF 210'000). 

Was wäre, wenn die Kirchensteuer abgeschafft würde?

Grundsätzlich werden heute alle Personal- und Betriebskosten (ohne Pfarrbesoldung) aus den Kirchensteuern finanziert. Bei sofortigem Wegfall sämtlicher Kirchensteuern könnte die Kirche in der heutigen Form nicht weitergeführt werden. 

Politischer Druck besteht vor allem auf Abschaffung der Kirchensteuern der juristischen Personen (Unternehmen). Deren Anteil beträgt – je nach Jahr - zwischen einem Fünftel und einem Drittel der gesamten Steuereinnahmen, die dann auf einen Schlag wegfielen. Bei natürlichen Personen (Kirchenmitglieder) ist der politische Druck kleiner, da sich diese ja ohne weiteres durch Austritt der Steuerpflicht entziehen können. 

Die Austritte nehmen zwar stetig zu. Bis jetzt hat sich das bei den Steuereinnahmen noch nicht stark ausgewirkt, weil vor allem Berufseinsteiger mit geringen Löhnen austreten und weil die grosse Gruppe der Babyboomer mit guten Löhnen noch beruflich aktiv ist. Mit etwas Verzögerung werden die zunehmenden Austritte und die Pensionierung der Babyboomer aber bald auch zu deutlich geringeren Steuereinnahmen bei den natürlichen Personen führen.

Wegfall der Kirchensteuer ist also eine der wichtigsten Herausforderungen für unsere Kirche. Darum sollten wir jetzt, solange wir die Steuereinnahmen noch haben, anfangen, uns so aufstellen, dass wir in Zukunft gegebenenfalls auch mit immer weniger Kirchensteuern ein aktives und lebendiges Gemeindeleben führen können.

Bei einer Selbständigkeit sollen die solidarischen Unterstützungen zwischen den Kirchgemeinden, die jetzt via GKG erfolgen, separat verhandelt werden. Wie ist das konkret gedacht? Braucht man dann nicht wieder die zusätzliche Administration, die man versucht, durch finanzielle Autonomie loszuwerden (Gründung von Verein o.ä.)?

Das Einwerben von Mitteln ist mit einem gewissen Aufwand verbunden. Dieser Aufwand scheint nach unserer Einschätzung gerechtfertigt, wenn dafür die Mittel am richtigen Orten und effizient eingesetzt werden. Mit der Schaffung von fokussierten Gefässen dürfte es einfacher werden, Geldgeber gezielt anzusprechen und Mittel für konkrete Zwecke einzuwerben. Im übrigen ist auch der heutige Verteilprozess mit viel, oft verdecktem Aufwand verbunden. Auch führt er nach unserer Einschätzung zu einer eher schlechten Allokation von Mitteln. Es scheint darum insgesamt vorteilhafter, die Mittel in einem transparenten, offenen und nachvollziehbaren Verfahren zu verteilen. 

18. Oktober 2023: Warum sind die Verwaltungskosten der Gesamtkirchgemeinde so hoch? 

Das hat wohl vielerlei Gründe. Aus unserer Sicht sind folgende Umstände wichtige Treiber:

- Trennung von Verantwortung für die Budgetierung (Verwaltung, Kleiner Kirchenrat) und Verantwortung für das kirchliche Leben (Kirchgemeinde). Die budgetierenden Instanzen haben vor allem das Interesse ihr eigenes Budget zu stärken. Kirchgemeinden sind im Budgetprozess nicht einbezogen. Wir haben Vorschläge zur Verbesserung dieses Prozesses beantragt; der Kleine Kirchenrat weigert sich, diese aufzugreifen.

- Ineffiziente Organisation: Die Verwaltung hat keine einheitliche Führung. Vielmehr hat jeder Bereich einen Ansprechpartner im Kleinen Kirchenrat. Diesen Personen fehlen überdies oft die Zeit oder Fachkompetenz, um ihren Bereich ernsthaft zu betreuen.

- Verdoppelung der Arbeit durch Doppelstruktur (von Kirchgemeinde und Gesamtkirchgemeinde): Prozesse sind stark formalisiert. Verwaltungsarbeit muss meist doppelt gemacht werden (zunächst durch Ehrenamtliche oder das Sekretariat in der Kirchgemeinde und dann nochmals in der Verwaltung). Kleines Beispiel dafür ist die Auszahlung von Überstunden an Mitarbeiter: In einer normalen Kirchgemeinde kann das praktisch kostenlos innert Minuten entschieden und erledigt werden. In der Gesamtkirchgemeinde erfordert das zwischen Kirchgemeinde und Verwaltung diverse Iterationen und Anträge und dauert drei Monate. Allein der Prozess in der Zentralverwaltung kostet dabei wohl mindestens CHF 1000 (für eine Auszahlung von rund CHF 5000); dazu kommt die Freiwilligenarbeit in der Kirchgemeinde.

18. Oktober 2023: Sinken die Verwaltungskosten nach der Fusion?  

Nein, vermutlich nicht: 

- Der Aufbau der Verwaltung und die Verwaltungsstrukturen sollen bei der Fusion beibehalten werden. Der Ausbau der Verwaltung wurde in den vergangen Jahren oft ausdrücklich damit begründet, die Verwaltung müsse sich für die Fusion rüsten. Die Gesamtkirchgemeinde wird gerade darum in die Fusion mit einbezogen, damit die Verwaltung ohne Bruch in die fusionierte Kirchgemeinde überführt werden kann. 

- Die zentralen Verwaltungskosten haben sich seit 2016 etwa verdoppelt, insbesondere durch die Schaffung von immer neuen Stellen. Es sind keine Bemühungen erkennbar, Kosten zu sparen oder die Verwaltung zu straffen. Vielmehr gibt es zahlreiche Hinweise auf eine Beibehaltung bzw. Ausweitung der Zentralverwaltung. Vgl. z.B.: Erläuternder Bericht vom 8. August 2022 Projekt Kirchgemeinde Bern, Seite 31 "Keine Sparübung…" "Es ist nicht geplant, mit dem Zusammenschluss Stellen einzusparen". Schreiben des Kleinen Kirchenrats vom 6. Juli 2023: "… Kürzungen beim Konto 3500 würden unmittelbar eine Verzichtsplanung bei der Verwaltung zur Folge haben. … . Aus diesen Gründen ist dieser Antrag abzulehnen.". Die Gesamtkirchgemeinde plant zur Zeit im Hinblick auf grosse Zentralverwaltung eine Digitalisierungsstrategie mit noch unbekannten Kosten, potentiell im Millionenbereich.

18. Oktober 2023: Was wäre das Budget der selbständigen Kirchgemeinde? 

Wenn die Kirchgemeinde Paulus heute selbständig würde, sähe ihr Ausgabenbudget wie folgt aus (in CHF tausend):

Personal                                        760 (effektive Zahlen 2022)

Sach- und Betriebskosten         325 (effektive Zahlen 2022)

Verwaltung (Ersatz KMA)         60 bis 150 (Schätzung)

Unterhalt, Liegenschaften          gewisse Steuerbarkeit 

Solidarität                                         steuerbar      

Dazu folgende Bemerkungen: 

- Pfarrpersonen sind beim Personal nicht enthalten, diese werden von der Landeskirche bezahlt.

- Gesamtkirchgemeinde erbringt heute namentlich Buchhaltung, Lohnbuchhaltung, IT (aber kaum Liegenschaftsunterhalt, dazu nachstehend), zu Kosten von rund 700 umgerechnet nach Kopf.  

- Betrieb und Minimalunterhalt Liegenschaften sind in den Sach- und Betriebskosten enthalten. Nennenswerter Unterhalt wird seit Jahren nicht mehr gemacht. Wirtschaftlich geboten wären wohl 300 bis 400. 

- Für Solidarität soll gemäss Empfehlung Landeskirche mindestens 5% der Einnahmen verwendet werden. 

18. Oktober 2023: Mit welchen Steuereinnahmen kann die Kirchgemeinde Paulus rechnen? 

Heute werden die Steuern zentral von der Gesamtkirchgemeinde vereinnahmt. Darum gibt es keine genauen Zahlen, mit welchen Steuereinnahmen in den einzelnen Kirchgemeinden zu rechnen wäre. Gemäss einer Anfrage bei der Steuerverwaltung und einer Studie der Gesamtkirchgemeinde kann die Kirchgemeinde Paulus bei den natürlichen Personen mit Steuereinnahmen von knapp CHF 2 Millionen rechnen. Wie hoch die Einnahmen der juristischen Personen sind, lässt sich kaum schätzen. Diese sind ohnehin von Jahr zu Jahr sehr volatil. Die Steuereinnahmen werden in den nächsten Jahren sinken. Es wird also wichtig werden, alternative Finanzierungen zu finden.   

18. Oktober 2023:  Wie erfolgt die Vermögensausscheidung (Verteilung des Vermögens) bei Austritt aus der Gesamtkirchgemeinde?

Grundsätzlich sind gegenwärtig die Vermögen aller Kirchgemeinden bei der Gesamtkirchgemeinde vereinigt. Darum ist bei einem Austritt eine Teilung erforderlich. 

Für die Vermögensausscheidung ist zwischen Verwaltungsvermögen und Finanzvermögen zu unterscheiden. Verwaltungsvermögen ist das Vermögen, das die Kirchgemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt. Im Fall von Paulus sind das insbesondere Kirche, Kirchgemeindehaus und das Haus an der Neufeldstrasse samt Zugehör. Vermögen, das nicht Verwaltungszwecken dient, ist Finanzvermögen (bei uns namentlich Finanzanlagen und die Anteile an der RefBernImmo AG). Heute haben die Kirchgemeinden die Verwaltung sowohl von Verwaltungs- wie auch Finanzvermögen an die Gesamtkirchgemeinde delegiert.

Bei einem Austritt behält die Kirchgemeinde Paulus ihr Verwaltungsvermögen. Im Grundbuch wird das Eigentum auf die Kirchgemeinde Paulus umgeschrieben. Das ist grundsätzlich unbestritten.

Wie genau das Finanzvermögen aufgeteilt wird, ist offen. Gemäss Gemeindegesetz hat eine austretende Gemeinde keinen Anspruch auf das Finanzvermögen. Diese Bestimmung so auszulegen, dass eine austretende Kirchgemeinde nichts erhält, wäre aber rechtswidrig, weil das die verfassungsmässig geschützten Rechte der Gemeindeautonomie und Gleichbehandlung verletzt. Denn auch die Mitglieder einer austretenden Gemeinden haben zur Schaffung des Finanzvermögens beigetragen. Darum wäre es mit diesen Grundsätzen nicht vereinbar, wenn ihr Anteil am Finanzvermögen bei einem Austritt verfallen würde. Im übrigen stammt rund die Hälfte des Finanzvermögens aus dem ausgelösten Werterhaltungsfonds Liegenschaften. Dieser Fonds war unmittelbar für den Unterhalt des Verwaltungsvermögens geschaffen worden. Entsprechend sollten diese Mittel auch unmittelbar dem Verwaltungsvermögen folgen.

Für den Kirchgemeinderat ist die Unsicherheit beim Finanzvermögen kein Grund, den Entscheid über die Selbständigkeit zu verzögern. Im Gegenteil: Bei einem Verbleib in der Gesamtkirchgemeinde hätten die meisten Gemeinden bzw. Mitglieder sehr wahrscheinlich ohnehin nichts vom Finanzvermögen. Denn die Gesamtkirchgemeinde plant, das Finanzvermögen in den nächsten Jahren aufzubrauchen. Verwendet werden soll das Finanzvermögen gemäss Planung des Kleinen Kirchenrats zunächst zur Deckung der jährlich steigende Defizite (so könnte das jährliche Defizit 2027 aufgrund der viel zu teuren Verwaltung schon CHF 4.5 Millionen betragen). Wesentliche Teile des Finanzvermögens sollen sodann in wenige ausgewählte Immobilienprojekte fliessen (Grossprojekte Markus, Bümpliz, Bürenpark/Heiliggeist). 

Artikel im Anzeiger Region Bern vom 19. September 2024

https://www.anzeigerbern.ch/politik/899-kirchenknatsch-wegen-liegenschaften-2