Glossar
Auslaufgemeinde
Gemeinden, welche mittelfristig aufgelöst werden sollen. Das betrifft insbesondere die Quartiergemeinden. Bei gewissen Gemeinden ist dieser Auflösungsprozess schon weit fortgeschritten: Frieden (Schliessung des Ensemble Frieden), Johannes/Markus (kleine Fusion, Umnutzung des Ensemble Markus; geplante Schliessung des Ensemble Johannes), Matthäus (Verkauf der kirchlichen Liegenschaften und weitgehende Einstellung des kirchlichen Betriebs im Rossfeld).
Bestandsgemeinde
Gemeinden, die mittelfristig weiterbestehen sollen. Dazu gehören insbesondere das Münster, die weiteren Innenstadtkirchen und (aufgrund der grösseren Distanz zur Innenstadt) Bümpliz.
Finanzvermögen
Vermögen eines Gemeinwesens, das nicht Verwaltungsvermögen ist. Es dient der Finanzanlage. Beispiele sind Aktien, Obligationen oder Immobilien,die nicht für kirchliche Aufgaben verwendet werden (z.B. ehemalige Kirche oder Kirchgemeindehaus).
Fusion
Zusammenschluss von zwei oder mehr Gemeinden zu einer einzigen Gemeinde gemäss Gemeindegesetz. Führt zur Aufhebung der teilnehmenden Gemeinden. Eine Fusion kommt zustande, wenn die betroffenen
Gemeinden einem Fusionsvertrag und gemeinsamen Organisationreglement zustimmen.
Gesamtkirchgemeinde (GKG)
Gemeinde nach Gemeindegesetz, die für mehrere Kirchgemeinden bestimmte an sie übertragende Aufgaben erfüllt (in der Stadt Bern insbesondere Finanzen).
Grosser Kirchenrat (GKR)
Parlament (Legislative) der Gesamtkirchgemeinde.
Kirchenkreis
Administrative Einheit der Fusionsgemeinde. Weitere administrative Einheiten sind die kirchlichen Ämter, die kirchlichen Dienste und die Geschäftsstelle. Bei der Fusion wird aus dem Gebiet einer Kirchgemeinde ein Kirchenkreis (bzw. aus den Mitgliedern der französischen Gemeinde ein Kreis). Das Parlament legt die Kirchenkreise fest. Nur in den ersten acht Jahren nach der Fusion ist in gewissen Fällen für Kreisanpassungen die Zustimmung der betroffenen Kreise erforderlich.
Kirchenkreisrat
Administratives Organ der Fusionsgemeinde. 5 bis 11 Mitglieder. Plant und organisiert im Kirchenkreis das kirchliche Leben im Rahmen der Vorgaben der fusionierten Kirchgemeinde. Gewählt von der Kirchenkreisversammlung. Muss nicht im Kirchenkreis wohnen.
Kirchenkreisversammlung
Wahlkreis innerhalb der Fusionsgemeinde. Wählt die Vertretung des Kreises in das Parlament und den Kirchenkreisrat.
Kirchgemeinde
Gemeinde nach Gemeindegesetz und Landeskirchengesetzgebung, die kirchliche Aufgaben wahrnimmt. Erhebt die Kirchensteuern (in der Gesamtkirchgemeinde delegiert an die Gesamtkirchgemeinde).
Kirchgemeinderat
Gemeinderat (Exekutive) einer Kirchgemeinde. Führt die Kirchgemeinde und hat zusammen mit dem Pfarrteam die geistliche Leitung der Kirchgemeinde. Wahl durch die Kirchgemeindeversammlung. In der fusionierten Kirchgemeinde Wahl an der Urne.
Kirchgemeindeversammlung
Versammlung der Stimmberechtigten einer Kirchgemeinde. In der fusionierten Kirchgemeinde wird die Versammlung ersetzt durch das Parlament, Urnenwahlen und -abstimmungen, sowie Wahlen in der Kirchenkreisversammlung.
Kirchmeieramt (KMA)
Siehe zentrale Verwaltung.
Kleiner Kirchenrat (KKR)
Gemeinderat (Exekutive) der Gesamtkirchgemeinde. Jede Kirchgemeinde nominiert einen Vertreter, der vom Grossen Kirchenrat gewählt wird.
OeME
Abkürzung für Oekumene, Mission, Entwicklungszusammenarbeit. OeME ist ein wesentlicher Teil der kirchlichen Tätigkeit. Mit OeME wird Solidarität mit Menschen und irchen auf der ganzen Welt konkret gelebt. Die Kirchen machen OeME, indem sie einerseits gemäss Empfehlung Landeskirche mindestens 5 Prozent ihres Budgets für Spenden im Bereich OeME verwenden, andererseits indem sie in der Gemeinde im Rahmen von Angeboten und Projekten aktiv OeME leben.
Organisationsreglement
Bezeichnung gemäss Gemeindegesetz für das Grundgesetz (Verfassung) einer Gemeinde. Die übrigen Gesetze einer Gemeinde heissen Reglemente.
Parlament
Legislative der fusionierten Kirchgemeinde mit 40 Mitgliedern. Beschliesst Budget und Ausgaben, erlässt Reglemente.
Verwaltungsvermögen
Vermögen, das ein Gemeinwesen benutzt, um seinen Verwaltungsauftrag zu erfüllen (Kirche, Kirchgemeindehaus, Abendmahlgeschirr, Büroinventar, etc.).
Zentrale Verwaltung
Heute haben die Kirchgemeinden verschiedene Verwaltungsaufgaben (insbesondere Steuererhebung, Buchhaltung, IT, Lohnbuchhaltung, Teile der Immobilienverwaltung) an die Gesamtkirchgemeinde delegiert. Zur Ausführung dieser Verwaltungsaufgaben hat die Gesamtkirchgemeinde eine zentrale Verwaltungseinheit, die Kirchmeieramt (KMA) heisst. In der fusionierten Kirchgemeinde heisst die zentrale Verwaltungseinheit Geschäftsstelle.
Zentralisierung
Strukturen, in denen Aufgaben einzelner Einheiten in zentralen Gefässen zusammengefasst werden. Ein Beispiel für eine zentralisierte Struktur ist die Gesamtkirchgemeinde, bei der Verwaltungsaufgaben in einer zentralen Verwaltung zusammengefasst werden. Ein weiteres Beispiel für eine zentralisierte Struktur ist die fusionierte Kirchgemeinde.